Änderung der Bayerischen Bauordnung ab 01. Februar 2021

Der bayerische Landtag hat am 02.12.2020 das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Dieses tritt am 01.02.2021 in Kraft. Die Bayerische Bauordnung (kurz: BayBO) hat dadurch verschiedene Änderungen erfahren:

Abstandsflächenrecht
Das Abstandsflächenrecht wurde vereinfacht, indem die einzuhaltenden Abstandsflächen reduziert wurden. Nach der neuen Bauordnung können Abstandsflächen auf 40 % der Wandhöhe reduziert werden, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar bis zu 20 %. Eine weitere Besonderheit ist, dass Kommunen nunmehr auch eigene Regelungen zum Abstandsflächenrecht in Form einer Satzung festlegen können.

Genehmigungsfiktion
Die neue Genehmigungsfiktion ist einer der Kernpunkte der neuen BayBO. Hiernach gelten Wohngebäude automatisch als genehmigt, wenn sich die Baugenehmigungsbehörde mehr als drei Monate nach Einreichen des Bauantrags nicht gemeldet hat. Die Regelung betrifft allerdings ausdrücklich nur Wohngebäude und nicht gewerbliche Bauvorhaben.

Stellplatzpflicht
Auch die Stellplatzpflicht soll zukünftig durch die Kommunen individueller geregelt werden können.

Holz als Baustoff
Zusammen mit dem Inkrafttreten der neuen BayBO wird auch die neue Holzbaurichtlinie veröffentlicht, welche über die bayerischen technischen Baubestimmungen in der BayBO verankert ist. Damit wird das Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen möglich sein.

Weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau
Hinzu kommen kleinere Änderungen, welche den Wohnungsbau weiter erleichtern sollen. So kann bei einer Gebäudeaufstockung auf einen Aufzug verzichtet werden, wenn dieser nur mit unverhältnismäßigem Aufwand errichtet werden kann.
Dachgeschosse, die eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken erfahren, sind diese einschließlich der Errichtung von Dachgaugen genehmigungsfrei.Neu ist zudem der digitale Bauantrag. Kommunen sollen zudem aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen dürfen.

 

Fazit
Ob die Regelungen ihrem Ziel gerecht werden, den Wohnungsbau zu stärken, wird die Zukunft zeigen. Von den Erleichterungen im Abstandsflächenrecht werden auch Bauherren von Gewerbeimmobilien profitieren, da der Flächenertrag nun erheblich verbessert wurde.

Ihre Ansprechpartner

Ulrike Vestner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Franziska Nickl

Rechtsanwältin