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Berufsträger

Prof. em. Dr. jur. Harald Herrmann

Rechtsanwalt

Während seiner Tätigkeit als ordentlicher Hochschullehrer hatte Prof. Dr. Herrmann seinen Forschungsschwerpunkt im Versicherungs- und Gesellschaftsrecht, dem Recht freier Berufe sowie der anglo-amerikanischen Rechtsvergleichung. Auf den vorstehend genannten Rechtsgebieten berät Prof. Dr. Herrmann Unternehmer und Unternehmen, insbesondere Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Daneben bringt Prof. Dr. Herrmann für Mandanten seinen Sachverstand und seine wissenschaftliche Expertise in unterschiedlichen Funktionen als Gutachter ein.

Tätigkeitsfelder:
  • Seit 2011 für die Kanzlei THORWART tätig
  • 2011 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Bis 2009 Professuren/Ordinariate an den Universitäten Hamburg, Potsdam und Erlangen-Nürnberg
  • 1981 Habilitation mit der Lehrberechtigung für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Rechtsvergleichung
  • 1972 Promotion zum Dr. jur.
  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Kiel und Paris

Prof. Herrmann bekleidete bis zu seiner Emeritierung den Vorstandsvorsitz des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Erlangen und war Dekan der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften dieser Universität und deren Leiter des Studienganges „Diplomwirtschaftsjurist“. Seine Tätigkeit im Vorstand des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater in der Bundessteuerberaterkammer wurde Ende 2013 beendet.