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Berufsträger

Ulrike Vestner

Partner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Schlichterin für Baustreitigkeiten

"Die Erfahrung zeigt, dass sich gerichtliche Auseinandersetzungen bei Baustreitigkeiten oft über viele Jahre hinziehen, was für die betroffenen Parteien oftmals mit viel Frustration und hohem Aufwand verbunden ist. Die Besonderheiten der außergerichtlichen Konfliktlösung spielen daher gerade im Baubereich eine große Rolle und sind eine große Chance für meine Mandanten."

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Ulrike Vestner liegt in der Beratung von baugewerblich tätigen Unternehmern von der Vertragsgestaltung über den ersten Spatenstich bis zur anwaltlichen Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten. Das Feld der von Beteiligten eines Bauprojekts zu bewältigenden Themen ist weit und erfordert in der anwaltlichen Beratung besonderes Verständnis der branchenspezifischen Prozesse und bautechnischen Fragestellungen. Ulrike Vestner bringt dabei ihre langjährige Erfahrung und Spezialisierung ein, wobei der Focus auf einer zielführenden und praxisgerechten Lösung des Konflikts liegt. Ulrike Vestner ist Schlichterin für Baustreitigkeiten.

Ihre Mandanten sind unter anderem

  • gewerbliche Bauherren
  • Bauunternehmen
  • Bauträger
  • öffentliche Auftraggeber
  • Projektentwickler
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Projektsteuerer und
  • Handwerksbetriebe.

Neben der Tätigkeit im Bereich des privaten Baurechts liegt ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Vestner im Bereich des Anlagenbaus. Die Besonderheiten bei der Abwicklung von Projekten in diesem Bereich kennzeichnen ihn als ganz eigene Rechtsmaterie.

Zu ihren Mandanten gehören unter anderem

  • Maschinenbauunternehmen,
  • Besteller
  • Anlagenbauer
  • Hersteller und
  • Zulieferer.
Tätigkeitsfelder:
  • seit 2022 geschäftsführender Partner der Kanzlei THORWART
  • 2019 Eintritt in die Kanzlei THORWART
  • 2017 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • seit 2014 Tätigkeitsschwerpunkt ausschließlich Bau- und Architektenrecht
  • 2010 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2008 Zweites juristisches Staatsexamen
  • Referendariat am Landgericht Nürnberg-Fürth
  • 2006 Erstes juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg
  • Mitglied im DAV, Mitglied in der ARGE Baurecht