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THORWART VortragsForum

Gera "Die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer & das neue Hinweisgeberschutzgesetz"

Rechtsberatung

Der Vortrag gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen. Gesetz und Rechtsprechung stellen hohe Anforderungen an den Arbeitgeber, wenn es um die Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen geht. Welche Rechte haben schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX? Wann greifen diese Rechte ein? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Ist eine Kündigung überhaupt möglich? Unsere Referenten werden in ihrem Vortrag diese und weitere aktuelle Fragen zum Schwerbehindertenrecht beantworten.

Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt der deutsche Gesetzgeber verspätet (ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist) seiner Pflicht zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie nach. Ziel ist vor allem, wie der Name schon sagt, der Schutz von Hinweisgebern und die Einrichtung effektiver Meldekanäle. Abgesichert wird der Hinweisgeberschutz durch ein Repressalienverbot, welches mit einer Beweislastumkehr verknüpft ist. Dies kann insbesondere im arbeitsrechtlichen Umfeld erhebliche Auswirkungen haben. Unser Referent gibt einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen, die es für Unternehmen bei der Implementierung beziehungsweise Aktualisierung von Hinweisgebersystemen und im Umgang mit Meldungen sowie Hinweisgebern zu beachten gilt.

Wir möchten unser THORWART VortragsForum zu diesen Themen nutzen, um Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bringen, um etwaig bestehenden Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen zu erkennen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Programm:

08:00 Uhr - 08:30 Uhr kleines Frühstück

08:30 Uhr - 09:30 Uhr Vortrag und Diskussion

Lars Hausigk

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht