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Nürnberg "Low Performance"

Rechtsberatung

Unter einer »Low Performance« versteht das Arbeitsrecht ein niedriges, stark unterdurchschnittliches Maß an Zielerreichung durch einen Arbeitnehmer. Die Minderleistung in qualitativer oder quantitativer Hinsicht ist eine Gefahr für jedes Unternehmen. Vorgesetzte müssen dann entscheiden, ob und ggf. welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund einer »Low Performance« nötig sind. Wer nämlich einem Minderleister sofort kündigt, geht das Risiko ein, verklagt zu werden. Stattdessen sollten Unternehmen zunächst andere Mittel und Wege wählen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten haben Arbeitgeber überhaupt? Unter welchen Voraussetzungen stellt eine Minderleistung tatsächlich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen dar? Und inwieweit beschäftigt die »Low Performance« die Arbeitsgerichte? Referent Prof. Dr. Rolf Otto Seeling liefert Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Freuen Sie sich auf einen interessanten und praxisnahen Vortrag.

Programm:

08.30 – 09.30 Uhr

Prof. Dr. Rolf Otto Seeling

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht