Das neue Kaufrecht ist seit dem 01.01.2022 in Kraft und bringt einige bedeutsame Veränderungen mit sich. Die umfangreichsten Änderungen betreffen den kaufrechtlichen Sachmangelbegriff, der nunmehr an verschiedenen Orten des BGB geregelt wird und der bei digitalen Waren eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers beinhaltet. Viele Verkäufer von digitalen Produkten werden sich daher mit der Frage beschäftigen, was die Aktualisierungspflicht beinhaltet, wie sie umgesetzt wird und über welche Dauer sie besteht.