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Berufsträger

Dieter Weinlich

Rechtsanwalt
Bürgermeister a.D.

Dieter Weinlich absolvierte 1990 sein zweites juristisches Staatsexamen. Anschließend bildete er im Rahmen eines Projektes der damaligen Bundesanstalt für Arbeit, arbeitssuchende Juristen in Thüringen und Sachsen aus. Danach war Dieter Weinlich als Berater im Anwaltsprojekt des Bundesjustizministeriums für ein Landratsamt in Ostthüringen im Bereich der Regelung offener Vermögensfragen tätig und arbeitete zudem in einer mittelständisch ausgerichteten Kanzlei in Ansbach.

Von Juli 2012 bis Juni 2018 war Dieter Weinlich hauptamtlicher Bürgermeister des Mittelzentrums Zeulenroda-Triebes.

Dieter Weinlich berät und vertritt unsere Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Erbrechts und Immobilienrechts sowie des Öffentlichen Rechts. Ein weiteres Gebiet ist das Jagdrecht.

Tätigkeitsfelder:
  • Seit 2018 für die Kanzlei THORWART tätig
  • 2012 – 2018 hauptamtlicher Bürgermeister des Mittelzentrums Zeulenroda-Triebes
  • 1996 – 2012 selbständiger Rechtsanwalt
  • 1992 – 1996 Berater im Anwaltsprojekt des Bundesjustizministeriums für ein Landratsamt in Ostthüringen
  • 1991 – 1992 Dozent im Rahmen eines Projekts der damaligen Bundesanstalt für Arbeit für arbeitssuchende Juristen
  • 1987 – 1990 Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg und bei der Regierung der Oberpfalz
  • 1981 – 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der an der Universität Regensburg
  • Ehrenamtlich berufenes Mitglied des Tourismusausschusses der IHK zu Gera
  • Dozent an einer Kreisvolkshochschule