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Berufsträger

Dr. Ulrich Graf

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dr. Ulrich Graf ist seit 1993 im Konkurs-/Insolvenzrecht tätig. Er wurde in über 350 Regelverfahren und 400 Verbraucherinsolvenzverfahren zum Verwalter bestellt. Sein Schwerpunkt liegt auf mittelständischen Produktions-, Handels - und Dienstleistungsbetrieben, mit bis zu 350 Mio. € Jahresumsatz und 400 Beschäftigten. Übertragene Sanierungen aus laufenden Insolvenzverfahren sind ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Sanierungen und Restrukturierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens hat Dr. Ulrich Graf gleichfalls in vielen Fällen erfolgreich umgesetzt.

Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird Dr. Ulrich Graf von mehreren Gerichten als Zwangsverwalter und Testamentsvollstrecker bestellt. Im Bereich der Zwangsverwaltung betreut er umfangreiche Immobilienbestände. Verfahren mit 115 Gewerbeimmobilien und einer Nutzfläche von 100.000 qm sind von ihm abgewickelt worden.

Dr. Graf hat an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt. Besonders hervorzuheben ist das von ihm verfasste Kapitel „Insolvenzanfechtung“ im „Anwaltshandbuch Insolvenzrecht“. 

Tätigkeitsfelder:
  • 2010 Assoziation mit der Kanzlei THORWART
  • 1993 Gründung der Sozietät Lampert & Dr. Graf in Bayreuth
  • Von 1991 bis 1993 Tätigkeit in der Kanzlei Thorwart Zech & Partner in Nürnberg
  • 1991 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1991 Promotion bei Prof. Dr. Emmerich
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bayreuth
  • Arbeitskreis für Insolvenzverwalter Deutschland e.V. 
  • ARGE Insolvenzrecht und Sanierung (DAV) 
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)