
Expertise im IT-Recht und bei der Digitalisierung
Wir stellen Ihnen heute den Beratungsbereich IT-Recht und Digitalisierung unserer Kanzlei näher vor:
Unser Kollege und Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Wagner, ist „Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)“ und leitet mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung im IT-Recht diesen Kanzleibereich mit einem breiten Spektrum an Beratungsleistungen.
Was umfasst der Bereich IT-Recht und Digitalisierung?
Das IT-Recht ist ein dynamisches und zunehmend bedeutsames Beratungsfeld, das zahlreiche wirtschaftsrelevante Themen berührt, u. a.:
- Gestaltung und Prüfung von IT-Projektverträgen (z. B. Softwareentwicklung, Systemeinführung, agile Vertragsmodelle, Cloud-Transformation)
- rechtssichere Nutzung von Software (Lizenzrecht, Open Source, SaaS, Cloud)
- rechtliche Begleitung bei Digitalisierungsprojekten
- Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht
- rechtliche Fragen rund um E-Commerce, Plattformen und digitale Geschäftsmodelle
- aktuelle Entwicklungen zur Künstlichen Intelligenz, Automatisierung und deren rechtlicher Rahmenbedingungen
Was bedeutet das für Sie als Mandant von THORWART?
Mit unserem von Herrn Dr. Wagner geführten Team IT-Recht und Digitalisierung haben wir in den vergangenen Jahren unser umfassendes wirtschaftsrechtliches Beratungsspektrum in einem Bereich erweitert, der für nahezu jedes Unternehmen heute strategisch relevant ist und wegen der rasant fortschreitenden Digitalisierung in fast jedem wirtschaftlichen Kontext eine Rolle spielt.
Sie profitieren mit unserem Team IT-Recht und Digitalisierung von
- praxisorientierten und wirtschaftlichen Lösungen für Ihre IT- und Digitalisierungsprojekte,
- einem Ansprechpartner, der Technologie, Vertragspraxis und rechtliche Risiken zusammen denkt und damit
- einer passgenauen rechtlichen Begleitung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten im digitalen Umfeld
Gerne steht Ihnen Herr Dr. Wagner bei Fragen rund um IT-Verträge, Datenschutz oder digitale Geschäftsmodelle, aber auch ganz konkrete rechtliche Fragestellungen im Kontext IT und Digitalisierung zur Verfügung.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch weiterhin unser bewährtes Beratungsspektrum für Ihre unternehmerischen Belange mit besonderem Fokus auf Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionsbegleitung, Sanierungs- und Insolvenzberatung, kollektives und individuelles Arbeitsrecht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Immobilienrecht.
Dank der praktischen Erfahrung von Herrn Dr. Wagner in IT-Projekten intensivieren wir derzeit auch die Digitalisierung der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Hieraus ergeben sich Chancen für neue Beratungsmodelle in allen Rechtsbereichen.
Sprechen Sie uns gerne hierzu an!
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